Die Anwälte
Was uns von vielen
anderen Kanzleien im
Zollernalbkreis abhebt,
ist die Zusammenarbeit
innerhalb der Kanzlei.
Der
Titel
„Fachanwalt“
wird
von
den
Rechtsanwaltskammern
verliehen.
Der
Rechtsanwalt
muss
dafür
nachweisen,
dass
er
auf
dem
entsprechenden
Fachgebiet
über
Kenntnisse
und
Fähigkeiten
verfügt,
die
erheblich
darüber
hinausgehen,
was
üblicherweise
durch
die
Ausbildung
und
die
praktische
Erfahrung
im
Beruf
vermittelt
wird.
Bevor
die
Verleihung
eines
Fachanwaltstitels
beantragt
werden
kann,
muss
der
Rechtsanwalt
in
der
Regel
einen
mindestens
120
Stunden
umfassenden
zusätzlichen
Fachkurs
absolvieren
und
mehrere
Klausuren
bestehen.
Außerdem
muss
eine
bestimmte
Zahl
von
bearbeiteten
Fällen
im
jeweiligen
Fachgebiet
nachgewiesen
werden.
Wer
eine
Fachanwaltsbezeichnung
führt,
muss
jeweils jährlich belegen, dass er sich im vorgeschriebnen Umfang fachlich fortgebildet hat.
Die
zahlreichen
Fachanwaltsqualifikationen
innerhalb
der
Kanzlei
zeigen:
Erfahrung
und
Expertise
sind
unsere
Grundprinzipien.
So
können
wir
individuelle
und
vor
allem
praxisnahe Lösungen für Ihr Rechtsproblem anbieten.
Egal ob abends auf dem Flur oder in anberaumten Besprechungen,
im Austausch mit den Kollegen entstehen die besten Ideen.
Fachanwälte als geprüfte Experten
…und das Team vervollständigen:
Frau Schröder-Ott
(Rechtsassessorin)
Frau Gäßler
(Rechtsanwalts-
fachangestellte)
Frau Keilbach
(Rechtsanwalts-
fachangestellte)