Die Anwälte Was uns von vielen anderen Kanzleien im Zollernalbkreis abhebt, ist die Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei.
Der   Titel   „Fachanwalt“   wird   von   den   Rechtsanwaltskammern   verliehen.   Der   Rechtsanwalt muss   dafür   nachweisen,   dass   er   auf   dem   entsprechenden   Fachgebiet   über   Kenntnisse   und Fähigkeiten    verfügt,    die    erheblich    darüber    hinausgehen,    was    üblicherweise    durch    die Ausbildung   und   die   praktische   Erfahrung   im   Beruf   vermittelt   wird.   Bevor   die   Verleihung eines   Fachanwaltstitels   beantragt   werden   kann,   muss   der   Rechtsanwalt   in   der   Regel   einen mindestens    120    Stunden    umfassenden    zusätzlichen    Fachkurs    absolvieren    und    mehrere Klausuren    bestehen.    Außerdem    muss    eine    bestimmte    Zahl    von    bearbeiteten    Fällen    im jeweiligen   Fachgebiet   nachgewiesen   werden.   Wer   eine   Fachanwaltsbezeichnung   führt,   muss jeweils jährlich belegen, dass er sich im vorgeschriebnen Umfang fachlich fortgebildet hat. Die   zahlreichen   Fachanwaltsqualifikationen   innerhalb   der   Kanzlei   zeigen:      Erfahrung   und Expertise    sind    unsere    Grundprinzipien.    So    können    wir    individuelle    und    vor    allem praxisnahe Lösungen für Ihr Rechtsproblem anbieten.
Egal ob abends auf dem Flur oder in anberaumten Besprechungen, im Austausch mit den Kollegen entstehen die besten Ideen. Fachanwälte als geprüfte Experten
…und das Team vervollständigen:
Frau Schröder-Ott  (Rechtsassessorin)
Frau Gäßler (Rechtsanwalts- fachangestellte) Frau Keilbach (Rechtsanwalts- fachangestellte)
Egal ob abends auf dem Flur oder in anberaumten Besprechungen, im Austausch mit den Kollegen entstehen die besten Ideen.
…und das Team vervollständigen:
Frau Schröder-Ott  (Rechtsassessorin)
Frau Gäßler (Rechtsanwalts- fachangestellte) Frau Keilbach (Rechtsanwalts- fachangestellte)
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Das Anwalts-Team Was uns von vielen anderen Kanzleien im Zollernalbkreis abhebt, ist die Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei.
Fachanwälte als geprüfte Experten Der     Titel     „Fachanwalt“     wird     von     den     Rechtsanwaltskammern verliehen.   Der   Rechtsanwalt   muss   dafür   nachweisen,   dass   er   auf   dem entsprechenden     Fachgebiet     über     Kenntnisse     und     Fähigkeiten verfügt,   die   erheblich   darüber   hinausgehen,   was   üblicherweise   durch die   Ausbildung   und   die   praktische   Erfahrung   im   Beruf   vermittelt wird. Bevor   die   Verleihung   eines   Fachanwaltstitels   beantragt   werden   kann, muss   der   Rechtsanwalt   in   der   Regel   einen   mindestens   120   Stunden umfassenden     zusätzlichen     Fachkurs     absolvieren     und     mehrere Klausuren    bestehen.    Außerdem    muss    eine    bestimmte    Zahl    von bearbeiteten   Fällen   im   jeweiligen   Fachgebiet   nachgewiesen   werden. Wer     eine     Fachanwaltsbezeichnung     führt,     muss     jeweils     jährlich belegen,     dass     er     sich     im     vorgeschriebnen     Umfang     fachlich fortgebildet hat. Die   zahlreichen   Fachanwaltsqualifikationen   in   der   Kanzlei   zeigen:     Erfahrung   und   Expertise   sind   unsere   Grundprinzipien.   So   können wir     individuelle     und     vor     allem     praxisnahe     Lösungen     für     Ihr Rechtsproblem anbieten.