Tätigkeitsfelder
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Allgemeines Zivilrecht Unter das allgemeine Zivilrecht fallen viele “Alltagsstreitigkeiten“: Verträge und Vertragsgestaltung aller Art, Mängelprozesse und Schadensersatz. Ein Teilbereich ist das Internetrecht, ebenso wie das Versicherungsrecht. Besonders häufig sind Haftpflichtfälle. Selbstverständlich vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, je nach Bedarf.
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Arbeitsrecht
Vollstreckung / Forderungseinzug Unsere Kompetenzfelder im Bereich Vollstreckung und Forderungseinzug sind: - Die effektive Durchsetzung von Geldforderungen - Gerichtliche Mahnverfahren - Beauftragung von Gerichtsvollziehern - Zwangsversteigerungen. In diesen Fragen stehen wir Ihnen zur Seite…
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Verkehrsrecht Das Verkehrsrecht umfasst hauptsächlich Verkehrsunfälle mit ihren Folgen, Ordnungswidrigkeiten        (u.a. Bußgelder) und das Verkehrsstrafrecht. Dazu gehören also Fragen des Schadensersatzes, des Versicherungsrechts und des Führerscheinrechts.
           Tätig sind für Sie…
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Verwaltungsrecht Im Bereich Verwaltungsrecht sind wir vor allem im Kommunalrecht tätig, insbesondere im kommunalen Haftpflichtrecht. Ein Spezialbereich unserer Kanzlei sind deshalb Fälle der Städte und Gemeinden sowie des Landes Baden-Württemberg.
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Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Vergaberecht Im Vergaberecht beraten wir kleine und mittelständische Unternehmen, ebenso wie Körperschaften und Institutionen des Öffentlichen Rechts. Durch seine Promotion „Daseinsvorsorge und Vergaberecht: Darstellung eines Spannungsverhältnisses unter besonderer Berücksichtigung des Öffentlichen Personennahverkehrs“ ist Herr Dr. Schneiderhan auf diesen Bereich spezialisiert.
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Medizinrecht
Gesellschaftsrecht  Im Gesellschaftsrecht erstreckt sich unsere Tätigkeit vor allem auf die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Ein weiteres Feld sind Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern.
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Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie. Wir setzten uns mit den Folgen (Wahl des richtigen Güterstandes als Vermögenschutz) und dem Scheitern der Ehe (Ehescheidung und deren Konsequenzen) auseinander. Sie können die Gestaltung eines ausgewogenen Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung wählen sowie die Begleitung in Ihrer Trennungszeit. Diese wird hauptsächlich mit Regelungen von Kindes- und Trennungsunterhaltsansprüchen verbunden sein. Der Trennungsphase folgend bereiten wir Sie auf die Ehescheidung und deren wirtschaftlichen Auswirkungen vor. Die mit der Auflösung der Ehe verbundenen Angelegenheiten sind schwerpunktmäßig die Durchführung des Versorgungsausgleichs, Unterhaltsregelungen, die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens, Zugewinnausgleichsansprüche, die Aufteilung von Hausrat. Die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern, die sog. Kindschaftssachen (Umgangsrechte, elterliche Sorge etc.) können ebenso, wie erbrechtliche und steuerliche Aspekte eine Rolle spielen.
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Was ist eigentlich ...-recht?  Damit Sie einordnen können, ob wir auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert sind, bieten wir hier eine Übersicht über die wichtigsten Rechtsgebiete an. Ein Klick auf den entsprechenden Anwalt und Sie erfahren mehr über die Person. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Phasen eines Arbeitsverhältnisses:  - Abschluss und Inhalt eines Arbeitsvertrags  - Lohnforderungen und Abmahnungen  - Kündigungsschutz-Prozesse  - Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Beraten werden Sie unter anderem von unserem langjährigen Fachanwalt
Erbrecht Das Erbrecht umfasst die Regelungen der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten (z.B. vorweggenommene Erbfolge) sowie von Todes wegen (Testamente, Erbverträge). Bei der Gestaltung sind sozial-, steuer- und familienrechtliche Fragen sowie passende erbrechtliche Werkzeuge einzubeziehen. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, insbesondere bei zur Erbschaft gehörenden Immobilien sowie bei der Durchsetzung unterschiedlichster erbrechtlicher Ansprüche, überwiegend hinsichtlich Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. Ein weiterer Bereich berührt die Vorsorge, welche die Aufklärung über und die Abfassung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen betrifft.
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Rechtlichen Rat finden Sie unter anderem bei unserer Fachanwältin für Erbrecht …
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Baurecht Unsere Tätigkeit umfasst sowohl das Private als auch das Öffentliche Baurecht. Wir vertreten sowohl Bauträger und Handwerksbetriebe als auch private und öffentliche Bauherren zu allen Fragen der Vertragsgestaltung, des Grundstücksrechts, der Bauabwicklung und der Vergütung. Herr Dr. Schneiderhan hält Vorträge zu gesetzlichen Neuerungen im Baurecht.                                                  Diese wenden sich vor allem an Handwerksbetriebe und Bauunternehmer.
Gerne berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten
Unsere Tätigkeit im Medizinrecht erstreckt sich auf alle Fragen rund um:   - zivilrechtliche Arzt-und Krankenhaushaftung - strafrechtliche Arzthaftung - Recht der medizinischen Behandlung aus ärztlicher Sicht - Ärztliches Berufsrecht und Grundzüge des Berufsrechts anderer Heilberufe - Recht der gesetzlichen und privaten Kranken-und Pflegeversicherung - Vertragsarzt-und Vertragszahnarztrecht - Vergütungsrecht der Heilberufe - Krankenhausrecht: Bedarfsplanung und Finanzierung - Chefarztvertragsrecht - Grundzüge des Arzneimittel-und Medizinprodukterechts - Apothekenrecht.
Als Fachanwalt für Medizinrecht stehe ich Ihnen zur Seite…
Sowohl Mieter als auch Vermieter sind immer wieder mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Diese reichen von der Vertragsgestaltung (entweder im Mieter- oder Vermieterinteresse), über Mieterhöhungen bis zur Kündigung. Auch hinsichtlich Mietforderungen und Räumungsprozessen können Sie sich an uns wenden. Außerdem beraten wir Sie hinsichtlich Gewerbemietrecht, Pacht und Immobilienrecht. Ein Schwerpunkt in diesem Zusammenhang ist auch das Grundstücksrecht.
Es berät Sie Ihr Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht…                                                                 
Außerdem bearbeitet Rechtsanwaltsfachangestellte Frau Gäßler die entsprechenden Verfahren mit viel Erfahrung und Kompetenz.
Tätigkeitsfelder
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Allgemeines Zivilrecht Unter das allgemeine Zivilrecht fallen viele “Alltagsstreitigkeiten“: Verträge und Vertragsgestaltung aller Art, Mängelprozesse und Schadensersatz. Ein Teilbereich ist das Internetrecht ebenso wie das Versicherungsrecht. Besonders häufig sind Haftpflichtfälle. Selbstverständlich vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, je nach Bedarf.
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Arbeitsrecht
Vollstreckung/Forderungseinzug Unsere Kompetenzfelder im Bereich Vollstreckung und Forderungseinzug sind: - Die effektive Durchsetzung von Geldforderungen - Gerichtliche Mahnverfahren - Beauftragung von Gerichtsvollziehern - Zwangsversteigerungen. In diesen Fragen stehen wir Ihnen zur Seite…
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Verkehrsrecht Das Verkehrsrecht umfasst hauptsächlich Verkehrsunfälle mit ihren Folgen, Ordnungswidrigkeiten        (u.a. Bußgelder) und das Verkehrsstrafrecht. Dazu gehören also Fragen des Schadensersatzes, des Versicherungsrechts und des Führerscheinrechts.
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Verwaltungsrecht Im Bereich Verwaltungsrecht sind wir vor allem im Kommunalrecht tätig, insbesondere im kommunalen Haftpflichtrecht. Ein Spezialbereich unserer Kanzlei sind deshalb Fälle der Städte und Gemeinden sowie des Landes Baden-Württemberg.
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Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Vergaberecht Im Vergaberecht beraten wir kleine und mittelständische Unternehmen, ebenso wie Körperschaften und Institutionen des Öffentlichen Rechts. Durch seine Promotion „Daseinsvorsorge und Vergaberecht: Darstellung eines Spannungsverhältnisses unter besonderer Berücksichtigung des Öffentlichen Personennahverkehrs“ ist Herr Dr. Schneiderhan auf diesen Bereich spezialisiert.
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Medizinrecht
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Gesellschaftsrecht  Im Gesellschaftsrecht erstreckt sich unsere Tätigkeit vor allem auf die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Ein weiteres Feld sind Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern.
Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie. Wir setzten uns mit den Folgen (Wahl des richtigen Güterstandes als Vermögenschutz) und dem Scheitern der Ehe (Ehescheidung und deren Konsequenzen) auseinander. Sie können die Gestaltung eines ausgewogenen Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung wählen sowie die Begleitung in Ihrer Trennungszeit. Diese wird hauptsächlich mit Regelungen von Kindes- und Trennungsunterhaltsansprüchen verbunden sein. Der Trennungsphase folgend bereiten wir Sie auf die Ehescheidung und deren wirtschaftlichen Auswirkungen vor. Die mit der Auflösung der Ehe verbundenen Angelegenheiten sind schwerpunktmäßig die Durchführung des Versorgungsausgleichs, Unterhaltsregelungen, die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens, Zugewinnausgleichsansprüche, die Aufteilung von Hausrat. Die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern, die sog. Kindschaftssachen (Umgangsrechte, elterliche Sorge etc.) können ebenso, wie erbrechtliche und steuerliche Aspekte eine Rolle spielen.
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Was ist eigentlich ...-recht?  Damit Sie einordnen können, ob wir auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert sind, bieten wir hier eine Übersicht über die wichtigsten Rechtsgebiete an. Ein Klick auf den entsprechenden Anwalt und Sie erfahren mehr über die Person. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Phasen eines Arbeitsverhältnisses:  - Abschluss und Inhalt eines Arbeitsvertrags  - Lohnforderungen und Abmahnungen  - Kündigungsschutz-Prozesse  - Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Beraten werden Sie unter anderem von unserem langjährigen Fachanwalt
Erbrecht Das Erbrecht umfasst die Regelungen der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten (z.B. vorweggenommene Erbfolge) sowie von Todes wegen (Testamente, Erbverträge). Bei der Gestaltung sind sozial-, steuer- und familienrechtliche Fragen sowie passende erbrechtliche Werkzeuge einzubeziehen. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, insbesondere bei zur Erbschaft gehörenden Immobilien sowie bei der Durchsetzung unterschiedlichster erbrechtlicher Ansprüche, überwiegend hinsichtlich Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. Ein weiterer Bereich berührt die Vorsorge, welche die Aufklärung über und die Abfassung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen betrifft.
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Rechtlichen Rat finden Sie unter anderem bei unserer Fachanwältin für Erbrecht …
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Baurecht Unsere Tätigkeit umfasst sowohl das Private als auch das Öffentliche Baurecht. Wir vertreten sowohl Bauträger und Handwerksbetriebe als auch private und öffentliche Bauherren zu allen Fragen der Vertragsgestaltung, des Grundstücksrechts, der Bauabwicklung und der Vergütung. Herr Dr. Schneiderhan hält Vorträge zu gesetzlichen Neuerungen im Baurecht.                                                  Diese wenden sich vor allem an Handwerksbetriebe und Bauunternehmer.
Unsere Tätigkeit im Medizinrecht erstreckt sich auf alle Fragen rund um:   - zivilrechtliche Arzt-und Krankenhaushaftung - strafrechtliche Arzthaftung - Recht der medizinischen Behandlung aus ärztlicher Sicht - Ärztliches Berufsrecht und Grundzüge des Berufsrechts anderer Heilberufe - Recht der gesetzlichen und privaten Kranken-und Pflegeversicherung - Vertragsarzt-und Vertragszahnarztrecht - Vergütungsrecht der Heilberufe - Krankenhausrecht: Bedarfsplanung und Finanzierung - Chefarztvertragsrecht - Grundzüge des Arzneimittel-und Medizinprodukterechts - Apothekenrecht.
Als Fachanwalt für Medizinrecht stehe ich Ihnen zur Seite…
Sowohl Mieter als auch Vermieter sind immer wieder mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Diese reichen von der Vertragsgestaltung (entweder im Mieter- oder Vermieterinteresse), über Mieterhöhungen bis zur Kündigung. Auch hinsichtlich Mietforderungen und Räumungsprozessen können Sie sich an uns wenden. Außerdem beraten wir Sie hinsichtlich Gewerbemietrecht, Pacht und Immobilienrecht. Ein Schwerpunkt in diesem Zusammenhang ist auch das Grundstücksrecht.
Es berät Sie Ihr Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht…
Außerdem bearbeitet Rechtsanwaltsfachangestellte Frau Gäßler die entsprechenden Verfahren mit viel Erfahrung und Kompetenz.
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